Abstracts

Die Abstracteinreichung ist abgeschlossen. 

 

Formatvorgaben für Poster:

Die Maße Ihres Posters sollten ungefähr A0 im Hochformat sein (maximal 84,1 cm breit x 118,9 cm hoch). Alle Poster sollten den Postertitel, Institution, Land und Namen der Autoren beinhalten.
Der Schriftzug des Titels sollte mindestens 25 mm hoch und der Haupttext mindestens 10 mm hoch sein. Das Poster sollte aus einer 2 Meter Entfernung gut lesbar sein.
Das Kongress-Sekretariat stellt Stecknadeln zur Befestigung des Posters zur Verfügung.

Poster müssen bis spätestens Freitag, 30.09.2022 09:00 Uhr aufgehängt werden.
Poster dürfen erst am Samstag d. 1.10.2022 nach 16:00 Uhr abgenommen werden.

Das Kongress-Sekretariat übernimmt keinerlei Verantwortung für zurückgelassene Poster.

Regeln zur Präsentation von Postern

·         Zum Verweis auf Produkte oder Unternehmen dürfen ausschließlich generische Namen verwendet werden. Am unteren Ende des Posters können Markennamen als Referenz eingefügt werden.

·         Werbemittel/Firmenlogos sind auf Postern zu vermeiden.

·         Fremdfinanzierte Poster sollten über einen entsprechenden Hinweis kenntlich gemacht werden, z.B.: diese Arbeit wurde durch ein Bildungs-/Forschungsstipendium von "Unternehmen X" ermöglicht.

Poster, die nicht den obigen Regeln entsprechen, können entfernt werden.


A. Allgemeine Bestimmungen
Für alle mündlichen Präsentationen und Poster muss ein Abstract eingereicht werden.
Alle Abstracts müssen bis spätestens 1. Juni 2022 eingereicht sein.
Es können maximal 6 Abstracts pro präsentierenden Autor eingereicht werden. Das System lässt maximal 6 Abstracts pro Submitter-ID zu.
Alle Abstracts sind auf Deutsch einzureichen.
Angenommene Abstracts werden auf der Kongress-Webseite veröffentlicht. Mit dem Einreichen Ihres Abstracts erklären Sie sich mit dessen Veröffentlichung durch das WundD.A.CH einverstanden.
Abstracts können nur auf schriftlichen Antrag und nach entsprechender Bestätigung durch das  WundD.A.CH -Sekretariat zurückgezogen werden. Ein Zurückziehen von Abstracts ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Annahmebenachrichtigung möglich.
 
B. Präsentierende Autoren und Anmeldung
Das Einreichen eines Abstracts ersetzt nicht die Anmeldung als Teilnehmer zum Kongress. Der präsentierende Autor muss sich, spätestens 14 Tage nach der Annahme, separat über die Online-Registrierung anmelden.
Das WundD.A.CH behält sich das Recht vor, Abstracts, für die nicht innerhalb von 14 Tagen nach Annahme eine Kongressanmeldung erfolgt, vom wissenschaftlichen Programm auszuschließen.
Anmerkung: Der präsentierende Autor muss nicht Erstautor sein.

C. Inhalt des Abstracts
Die Länge des Abstracts darf max. 300 Wörter nicht überschreiten. Das  WundD.A.CH -Sekretariat behält sich vor, längere Abstracts entsprechend zu kürzen.
Der Titel sollte so kurz wie möglich sein, aber lang genug um zu verdeutlichen, worum es in der Studie geht. Der Titel des Abstracts wird nicht durch einen Punkt abgeschlossen.
Im Titel oder im Text des Abstracts dürfen keine eindeutigen Hinweise auf die Verfasser (z.B. Name der Autoren, eines Krankenhauses, einer medizinischen Fakultät, einer Praxis oder einer Stadt) enthalten sein, da alle Abstracts einen verblindeten Review-Prozess durchlaufen. Die Namen der Verfasser sowie ihrer Institutionen werden beim Einreichen des Abstracts online abgefragt.
Im Abstract muss Folgendes enthalten sein:
Zielsetzung: Eindeutige Formulierung der Ziele des Abstracts.
Methode: Eindeutige Beschreibung, wie Beobachtungen gemacht oder Versuchspersonen ausgewählt wurden.
Resultat: Vorstellung der Ergebnisse in logischer Reihenfolge in Form von Text, Tabellen und Abbildungen.
Schlussfolgerung: Darstellung der neuen und bedeutsamen Aspekte der Studie (evtl. in Form einer Diskussion) sowie Schlussfolgerungen, die daraus gezogen werden können.
Sämtliche Abkürzungen sind bei erstmaliger Verwendung zu erklären.
Anmerkungen wie "Diskussion der Resultate folgt" oder "Präsentation der Daten folgt" können nicht akzeptiert werden.

Verwendung von Markennamen
Zum Verweis auf Produkte oder Unternehmen dürfen ausschließlich generische Namen verwendet werden. Am Ende der Abstract-Seite können Markennamen als Referenz eingefügt werden. Paper, in deren Abstracttext Produkt- oder Firmennamen enthalten sind (d.h. nicht als Referenz am Ende der Seite), können allein aus diesem Grund abgelehnt werden. Die WundD.A.CH behält sich vor, Markennamen ohne weitere Benachrichtigung durch generische Namen zu ersetzen.
Eine Veröffentlichung hochgeladener Bilder zur Ergänzung des Abstracts im Abstract-Buch kann nicht garantiert werden.

Abstracts, die bereits bei einem früheren WundD.A.CH Kongress vorgestellt wurden, können nicht zugelassen werden, wenn sie keine wesentlichen neuen Daten enthalten.

 
D. Review-Prozess
Alle Abstracts werden vom Wissenschaftsausschuss geprüft.
Alle Autoren werden bis zum 17. Juni 2022 über Annahme oder Ablehnung ihrer Abstracts informiert.
Alle einreichenden Autoren tragen selbst Verantwortung dafür, dass sämtliche Studien im Einklang mit geltendem nationalem und internationalem Recht sowie mit den für die Arbeit mit Menschen und Tieren geltenden ethischen Bestimmungen durchgeführt wurden. Der Wissenschaftsausschuss behält sich vor, jeden Abstract abzulehnen, der diesen Grundsätzen zu widersprechen scheint.
Bitte überprüfen Sie, dass Ihre E-Mailadresse (Einreicher und präsentierender Autor) korrekt ist, da diese Adresse zur weiteren Kontaktaufnahme nach dem Review-Prozess verwendet wird.

 
Sollten Sie Fragen zu Abstracts oder zur Präsentation haben, wenden Sie sich bitte an das WundD.A.CH-Sekretariat, Annika Friepörtner: af@cap-partner.eu